SocialNatives®

AGB

    Geltungsbereich
  1. Die SocialNatives GmbH (im Folgenden: SocialNatives) mit Sitz in Hamburg ist im
    Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 162987 eingetragen. Sie
    betreibt die Website https://socialnatives.de/ und bietet Dienstleistungen im Bereich der
    Personalbeschaffung für Unternehmer (Social Media Recruiting) an. Sie schließt hierzu mit den
    jeweiligen Auftraggebern (im Folgenden: Kunde) Verträge, in denen die gegenseitigen Rechte
    und Pflichten vereinbart werden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil aller Verträge,
    sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen
    Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten ausschließlich.
    Entgegenstehende AGB eines Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies
    im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.

    Vertragsschluss
  3. Verträge zwischen SocialNatives und dem Kunden können fernmündlich (insbesondere per
    Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
    Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Social Natives und dem
    Kunden willigt der Kunde ein, dass Social Natives das Telefonat und/oder die Video-Konferenz
    mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet und speichert.

    Vertragslaufzeit und Kündigung
  4. Beginn und Laufzeit der Zusammenarbeit werden im Vertrag vereinbart.
  5. Sofern der Vertrag nicht befristet ist, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  7. Kündigungen sowie sämtliche andere nach Vertragsschluss abgegebenen rechtserheblichen
    Erklärungen und Anzeigen (wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder
    Minderungserklärungen) müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

    Vertragsinhalt
  8. SocialNatives unterstützt den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung bei der
    Personalbeschaffung. SocialNatives schuldet keinen Erfolg i.S.d. § 631 BGB dahingehend, dass es dem Kunden gelingt, das gesuchte Personal auch zu rekrutieren.
  9. Nach Vertragsschluss findet innerhalb von 14 Tagen ein Kick-Off-Termin statt, der mit dem
    Kunden vereinbart wird. Er dient dem Verständnis der Zielgruppe und dem Herausarbeiten der
    Anforderungen für ein erfolgreiches Social Media Recruiting.
  10. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kick-Off-Termin stattfinden kann. Er hat
    insbesondere selbst an dem Kick-Off-Termin teilzunehmen oder sich durch einen instruierten
    Mitarbeiter vertreten zu lassen.
  11. SocialNatives ist vor Bezahlung der Starterrechnung nur verpflichtet, den Kick-Off-Termin
    durchzuführen. Mit der Erfüllung anderer Vertragspflichten muss SocialNatives vor Bezahlung
    der Starterrechnung nicht beginnen.
  12. SocialNatives ist berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen. Ihr steht insoweit
    ein Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB zu. SocialNatives darf zur Vertragserfüllung
    Leistungen externer Dritter in Anspruch nehmen.
  13. Der Kunde verpflichtet sich, SocialNatives alle Unterlagen und Informationen (im Folgenden:
    Unterlagen) zu überlassen, die SocialNatives zur Erfüllung des Vertrags benötigt. Zu den
    Unterlagen gehören insbesondere Unternehmensinformationen, Bilder sowie das Logo des
    Unternehmens, jeweils digital. Soweit möglich wird der Kunde die Unterlagen im Kick-Off Termin zur Verfügung stellen, im Übrigen unverzüglich nach Anforderung durch SocialNatives,
    spätestens jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Kampagnenstart. SocialNatives ist
    berechtigt, die Kampagnen nicht zu starten, bevor die erforderlichen Unterlagen in
    angemessener Qualität (§ 315 BGB) vorliegen.
  14. SocialNatives wird dem Kunden Inhalte vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme übermitteln,
    damit der Kunde innerhalb von drei Werktagen Änderungswünsche äußern kann. Nach Ablauf
    dieser Frist darf SocialNatives die Inhalte unverändert veröffentlichen. SocialNatives ist nicht
    verpflichtet, Änderungswünsche zu berücksichtigen.
  15. § 312i Abs. 1 und 2 BGB findet keine Anwendung.

    Zahlung
  16. Die Vergütung der Leistungen von SocialNatives wird im Vertrag festgelegt. Sie besteht aus einer einmaligen Starterzahlung, monatlichen Zahlungen sowie einem monatlichen Werbebudget. Sämtliche Preise sind Nettopreise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  17. Die Starterrechnung wird sofort nach Durchführung des Kick-Off-Termins erstellt und hat ein Zahlungsziel von acht Werktagen. Wird der Kick-Off-Termin nicht innerhalb von 3 Wochen durchgeführt, ist SocialNatives unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Kick-Off-Termins berechtigt, die Starterrechnung drei Wochen nach Vertragsschluss zu stellen.
  18. Der Kunde kann gegen Forderungen der SocialNatives nur solche eigene Forderungen
    aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, von SocialNatives unbestritten sind oder sich aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben.
  19. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer anderen als der Starterrechnung ganz oder teilweise
    mehr als zwei Wochen in Verzug, ist SocialNatives berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht
    auszuüben. Kommt der Kunde mit zwei Monatszahlungen oder einem Betrag, der zwei
    Monatszahlungen entspricht, in Verzug, ist SocialNatives berechtigt, den Vertrag
    außerordentlich zu kündigen.
  20. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, werden Rechnungen ausschließlich
    elektronisch übermittelt.

    Haftung
  21. SocialNatives haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen). Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen und
    Garantieversprechen sowie dem arglistigen Verschweigen von Mängeln.
  22. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen ist außerdem die Verletzung solcher Pflichten,
    deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann wie das Posten von Stellenanzeigen in social media. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt, und zwar auf den Schaden, der
    vertragstypisch vorhersehbar war, sofern sich nicht aus den zuvor genannten Ausnahmen eine
    höhere Haftung ergibt.
  23. Haftungsansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab Entstehen des
    Anspruchs. Ausgenommen von der Verjährungsverkürzung sind die in Ziffer 21 Satz 2 und Ziffer 22 dieser AGB genannten Ansprüche.

    Schutzrechte und Vertraulichkeit
  24. Sämtliche Rechte des Geistigen Eigentums (insbesondere nach dem UrhG, DesignG und
    MarkenG) verbleiben bei SocialNatives. In Bezug auf die Inhalte, die von SocialNatives auf
    Internetauftritten des Kunden gepostet werden, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht
    für die Dauer von zwei Jahren eingeräumt. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden ohne
    vorherige Zustimmung von SocialNatives nicht zur Veränderung der geposteten Inhalte.
  25. Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der SocialNatives zur Veröffentlichung überlassenen
    Werke und sonstigen Schutzgegenstände über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
    SocialNatives ist nicht verpflichtet, Werke und sonstige Schutzgegenstände auf inhaltliche
    Richtigkeit oder daraufhin zu überprüfen, ob ihre Nutzung zulässig ist. Der Kunde verpflichtet
    sich, SocialNatives auf erste Anforderung von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen
    der Verletzung der Rechte des Geistigen Eigentums, des Äußerungs- und Presserechts des
    Lauterkeitsrechts oder anderer gewerblicher Schutzrechte gegen SocialNatives erheben. Der
    Kunde wird nach Aufforderung einem Rechtsstreit auf Seiten von SocialNatives beitreten.
  26. Der Kunde muss Informationen und Daten, die er von SocialNatives erhält, vertraulich
    behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind oder es während der Vertragslaufzeit ohne
    Zutun des Kunden werden. Er darf sie ohne vorherige Zustimmung von SocialNatives nur an
    Dritte weitergeben, um gesetzliche Pflichten oder gerichtliche Anordnungen zu erfüllen. Die
    Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach dem Ende des Vertrags.

    Schlussbestimmungen
  27. Änderungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform nach § 126b BGB ebenso wie die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
  28. Es gilt die Datenschutzerklärung der SocialNatives.
  29. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags oder ihrer künftigen Änderungen
    und Ergänzungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein
    oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die
    Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen,
    anfechtbaren oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
    angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die
    Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar, undurchführbar oder
    lückenhaft war.
  30. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
  31. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg